Zweijährige Fachschule Sozialpädagogik (Vollzeit) - Staatl. geprüfte(r) Erzieher(in)
Die Ausbildung zur Erzieherin eröffnet Ihnen vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten in einem spannenden und systemrelevanten Berufsfeld. Sie haben die Chance, Kinder und Jugendliche kompetent zu bilden, zu begleiten und zu unterstützen und somit ihre Zukunft maßgeblich zu prägen. Die Ausbildung eröffnet Ihnen die Möglichkeit, aktiv an der Entwicklung und Förderung von Kindern und Jugendlichen mitzuwirken und ihr Leben nachhaltig zu prägen.
Zielsetzung des Bildungsganges ist das eigenverantwortliche Handeln als Erzieherin bzw. Erzieher in sozialpädagogischen Einrichtungen sowie das Erarbeiten und die Übernahme von Leitungsaufgaben, die Kooperation mit Bildungs- und Netzwerkpartnern und Erziehungsberechtigen.
Die Ausbildung in Vollzeitform dauert zwei Jahre und führt neben dem beruflichen Abschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin/ Staatlich anerkannter Erzieher“ zum Erwerb der Fachhochschulreife. Mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung können bis zu 90 Credit Points an Fachhochschulen und Universitäten auf ein weiterführendes Studium angerechnet werden.
Aufnahmevoraussetzungen
In die Fachschule Sozialpädagogik kann aufgenommen werden, wer
- die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Sozialassistentin" oder "Staatlich geprüfter Sozialassistent" jeweils mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik besitzt und im Abschlusszeugnis mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich Theorie und im berufsbezogenen Lernbereich Praxis erreicht hat.
- Bei Nichterreichen der mindestens befriedigenden Leistungen eine mindestens einjährige für die Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit ausgeübt oder Klasse 12 der Fachoberschule (Schwerpunkt Sozialpädagogik) erfolgreich besucht hat.
oder
- den erfolgreichen Besuch des Beruflichen Gymnasiums - Gesundheit und Soziales - mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik oder einen pädagogischen Hochschulabschluss und
- einen von der Schule oder Hochschule begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern (vorzugsweise im Elementarbereich), der in dem Profilfach Praxis, einem Betriebspraktikum oder einem Praktikum erbracht wurde, oder
- eine mindestens einjährige für die Fachrichtung einschlägige Vollzeittätigkeit im Elementarbereich nachweist.
oder
- die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“, „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“, „Staatlich geprüfte Atem-, Sprech- und Stimmlehrerin“ oder „Staatlich geprüfter Atem-, Sprech- und Stimmlehrer“ oder die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Ergotherapeutin“, „Ergotherapeut“, „Logopädin“, „Logopäde“, „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin“, „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“, „Hebamme“ oder „Entbindungspfleger“ besitzt und
- a) einen von einer Fachschule - Sozialpädagogik - begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern erbracht hat oder
- b) mindestens ein Jahr lang eine für die Fachrichtung einschlägige hauptberufliche praktische Tätigkeit ausgeübt hat
oder
- einen pädagogischen Hochschulabschluss oder einen für die Fachrichtung einschlägigen Hochschulabschluss als Pflegepädagogin, Pflegepädagoge, Gesundheits- und Sozialmanagerin, Gesundheits- und Sozialmanager, Sporttherapeutin, Sporttherapeut, Bewegungspädagogin oder Bewegungspädagoge erworben hat und
- a) einen von der Hochschule oder einer Fachschule - Sozialpädagogik - begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern erbracht hat oder
- b) mindestens ein Jahr lang eine für die Fachrichtung einschlägige hauptberufliche praktische Tätigkeit ausgeübt hat.
Dauer der Ausbildung
Die Fachschule Sozialpädagogik ist ein zweijähriger Bildungsgang mit zwei praktischen Ausbildungsabschnitten (insgesamt 600 Zeitstunden) in unterschiedlichen Arbeitsfeldern.
Organisation des Unterrichts
Der Unterricht wird in Vollzeit mit ca. 34 Wochenstunden in der Schule organisiert. Im jeweils zweiten Halbjahr beider Schuljahre wird das Modul „Durchführung der praktischen Ausbildung“ durchgeführt, so dass Sie in diesem Zeitraum abwechselnd eine Woche in der Schule und eine Woche in Ihrem Ausbildungsbetrieb sind. In den Praxiswochen arbeiten Sie 30-31 Stunden mit den zu Betreuenden und zusätzlich stehen Ihnen 7,5 Stunden Vor- und Nachbereitungszeit zur Verfügung.
Prüfungen
Die zweijährige Fachschule Sozialpädagogik schließt mit
- einer schriftlichen Prüfung im Fach Deutsch
- zwei Modulprüfungen, von denen eine schriftliche Prüfung eine Facharbeit sein kann,
- sowie einer praktischen Prüfung ab.
Erreichbarer Abschluss
- Staatlich anerkannte/r Erzieher/in
- Bachelor Professional in Sozialwesen
- Im deutschen und europäischen Qualifikationsrahmen (DQR, EQR) entspricht der Abschluss der Stufe 6
- Fachhochschulreife
Ansprechpartner in der Schule
Bildungsgangleiterin: Sabine Schaaf
Zuständiger Abteilungsleiter: Marc Hoffmann (Abteilung 6)
Anmeldung an den BBS Wilhelmshaven
Stundentafel
Lernbereiche: | ||||
Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern: | Stunden in 2 Jahren | |||
Deutsch/Kommunikation | 640 | |||
Fremdsprache/Kommunikation | ||||
Politik | ||||
Sport | ||||
Religion | ||||
Mathematik | ||||
Berufsbezogener Lernbereich Theorie - mit den Modulen: | Stunden in 2 Jahren | |||
1 | Entwicklung professioneller Perspektiven | Netzwerkarbeit und Qualitätsentwicklung | 160 | |
2 | Diversität und Inklusion | Individuelle Lebenslagen | 240 | |
3 | Professionelle Entwicklungs- und Bildungsbegleitung | (entweder Klasse 1 oder Klasse 2) | 200 | |
4 | Pädagogische Arbeit mit Gruppen | (entweder Klasse 1 oder Klasse 2) | 120 | |
5 | Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen I | Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen II | 440 | |
6 | (entweder Klasse 1 oder Klasse 2) | Erziehungs- und Bildungspartnerschaften | 120 | |
7 | Optionales Lernangebot | Optionales Lernangebot | 400 | |
Berufsbezogener Lernbereich Praxis – mit den Modulen: |
| |||
Planung und Reflexion der praktischen Ausbildung I | Planung und Reflexion der praktischen Ausbildung II | 120 | ||
Durchführung* der praktischen Ausbildung I | Durchführung* der praktischen Ausbildung II | 600 |