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Gastronomie

  • Fachkraft Küche (2-jährig)

    Fachkraft Küche (2-jährig)

    Der Beruf der Fachkraft in der Küche bietet engagierten Auszubildenden die Möglichkeit, die Grundlagen der in der professionellen Küche benötigten Techniken bei der Verarbeitung und Zubereitung von Lebensmittel aller Art zu erlernen. Sie erlernen wie einfache Speisen und Gerichte sowie Salate, Desserts, Suppen und Saucen zubereitet werden.

    Zu Ihren weiteren Aufgaben zählen:

    • Annehmen und Einlagern von Waren
    • Hygiene in der Küche
    • Anwendung von Schnitttechniken und Garverfahren

    Dauer der Ausbildung

    Die Ausbildung dauert in der Regel zwei Jahre.

    Nach erfolgreichem Abschluss können Ausbildungsbetrieb und Auszubildender vereinbaren, dass die Ausbildung fortgesetzt wird und noch der Abschluss als Köchin oder Koch erworben wird.

    Organisation des Unterrichts

    Die Ausbildung findet an den Lernorten Schule und Ausbildungsbetrieb statt.

    Im ersten Ausbildungsjahr findet der Berufsschulunterricht an zwei Tagen in der Berufsschule statt. 

    Im zweiten Ausbildungsjahr findet der Berufsschulunterricht an einem Berufsschultag statt. Bei Abitur und/oder guten und überdurchschnittlichen Leistungen kann die Ausbildung verkürzt werden.

    Prüfungen & Abschlüsse

    Die Abschlussprüfung erfolgt „als gestreckte Abschlussprüfung“ in zwei Teilen. Teil 1 der Abschlussprüfung findet im vierten Ausbildungsabschnitt statt. Teil 2 der Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.

    Zusätzlich zum Berufsabschluss können Sie folgende Ziele erreichen (wenn nicht bereits vorhanden):

    • den Sekundarabschluss I –Hauptschulabschluss
    • den Realschulabschluss
    • den Erweiterten Sekundarabschluss I (Zugangsberechtigung zum Gymnasium Klasse 11)
    • die Zugangsberechtigung zur Fachoberschule Klasse 12
    • die Fachhochschulreife, wenn Sie bereits über den schulischen Teil der Fachhochschulreife verfügen.

    Ansprechpartner in der Schule

    Bildungsgangleiterin: Gabriele Runge

    Zuständiger Abteilungsleiter: Enno Ebeling (Abteilung 5)

    Anmeldung

    Informationen der Bundesagentur für Arbeit

  • Hotelfachmann/ -frau

    Hotelfachmann/ -frau

    Als Hotelfachmann/ -frau bist du ein Allrounder. Du beherrschst die Arbeit in den unterschiedlichen Bereichen eines Beherbergungsbetriebes. Bei der Betreuung der Gäste vor, während und nach ihrem Aufenthalt bist Du der erste Ansprechpartner und koordinierst die unterschiedlichen Gästewünsche mit den anderen Abteilungen. Auch im Housekeeping (Gestaltung und Pflege von Zimmern), im Bereich Food & Beverage (Service und Küche) sowie im Marketing und der Organisation von Veranstaltungen kennst Du Dich bestens aus. So überblickst du die Schnittstellen zwischen den Abteilungen und sorgst dafür, dass die Räder überall ineinandergreifen und die Qualität stimmt. Deine professionelle Kommunikation mit den Gästen stellst du in persönlichen Verkaufs- und Beratungsgesprächen oder beim Check-In unter Beweis. Als Hotelfachmann/ -frau bist du die Seele des Beherbergungsbetriebes.

    Dauer der Ausbildung

    Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Eine Verkürzung auf 2,5 bzw. 2 Jahre ist möglich.

    Organisation des Unterrichts

    Die Ausbildung findet an den Lernorten Schule und Ausbildungsbetrieb statt.

    Im ersten Ausbildungsjahr findet der Berufsschulunterricht an zwei Tagen und im zweiten und dritten Ausbildungsjahr findet der Berufsschulunterricht an einem Berufsschultag statt.

    Prüfungen & Abschlüsse

    Die Abschlussprüfung erfolgt „als gestreckte Abschlussprüfung“ in zwei Teilen. Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt. Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt. Die Abschluss-note ergibt sich aus den Leistungen beider Teile der gestreckten Abschlussprüfung.

    Mit dem Bestehen der gestreckten Abschlussprüfung bist du staatlich anerkannte/r Hotelfachmann/- frau.

    Zusätzlich zum Berufsabschluss kannst du folgende Ziele erreichen (wenn nicht bereits vorhanden)

    • den Sekundarabschluss I –Hauptschulabschluss
    • den Realschulabschluss
    • den Erweiterten Sekundarabschluss I (Zugangsberechtigung zum Gymnasium Klasse 11)
    • Zugangsberechtigung zur Fachoberschule Klasse 12
    • die Fachhochschulreife, wenn du bereits über den schulischen Teil der Fachhochschulreife verfügst.

    Ansprechpartner in der Schule

    Bildungsgangleiterin: Judith Goorman

    Zuständiger Abteilungsleiter: Enno Ebeling (Abteilung 5)

    Anmeldung

    Informationen der Bundesagentur für Arbeit

  • Fachmann/ -frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie

    Fachmann/ -frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie

    Fachleute für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie haben die Gastgeberrolle- ob bei Tagungen, Hochzeitsfeiern, Candle-Light-Dinner oder à la carte-Service. Du bist als „ReVa“ die Brücke zwischen Küche und Gast. Du erlernst das Knowhow, um den Gästen Herkunft, Geschmack und Zubereitung von Speisen und Getränken nahe bringen zu können. Du kennst dich mit Trends beim Essen und Trinken aus und bist zusätzlich Vollprofi rund um die Organisation und Durchführung aller Arten von Veranstaltungen.

    Dauer der Ausbildung

    Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Eine Verkürzung auf 2,5 bzw. 2 Jahre ist möglich.

    Organisation des Unterrichts

    Die Ausbildung findet an den Lernorten Schule und Ausbildungsbetrieb statt.

    Im ersten Ausbildungsjahr findet der Berufsschulunterricht an zwei Tagen und im zweiten und dritten Ausbildungsjahr findet der Berufsschulunterricht an einem Berufsschultag statt.

    Prüfungen & Abschlüsse

    Die Abschlussprüfung erfolgt „als gestreckte Abschlussprüfung“ in zwei Teilen. Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt. Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt. Die Abschlussnote ergibt sich aus den Leistungen beider Teile der gestreckten Abschlussprüfung.

    Mit dem Bestehen der gestreckten Abschlussprüfung bist du staatlich anerkannte/r Fachmann/- frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie.

    Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung kannst du den Abschluss des zweijährigen Ausbildungsberufes „staatlich anerkannte Fachkraft für Gastronomie“ beantragen.

    Zusätzlich zum Berufsabschluss kannst du folgende Ziele erreichen (wenn nicht bereits vorhanden)

    • den Sekundarabschluss I –Hauptschulabschluss
    • den Realschulabschluss
    • den Erweiterten Sekundarabschluss I (Zugangsberechtigung zum Gymnasium Klasse 11)
    • Zugangsberechtigung zur Fachoberschule Klasse 12
    • die Fachhochschulreife, wenn du bereits über den schulischen Teil der Fachhochschulreife verfügst.

    Ansprechpartner in der Schule

    Bildungsgangleiterin: Judith Goorman

    Zuständiger Abteilungsleiter: Enno Ebeling (Abteilung 5)

    Anmeldung

    Informationen der Bundesagentur für Arbeit

  • Koch/ Köchin

    Koch/ Köchin

    Köche verrichten alle Arbeiten, die zur Herstellung von Speisen gehören. Wenn sie einen Speiseplan aufgestellt haben, kaufen sie Lebensmittel und Zutaten ein, bereiten sie vor oder lagern sie gegebenenfalls ein. Sie organisieren die Arbeitsabläufe in der Küche und sorgen dafür, dass die Speisen rechtzeitig und in der richtigen Reihenfolge fertiggestellt werden.

    In kleineren Küchen kochen, braten, backen und garnieren Sie alle Gerichte selbst. In Großküchen sind sie meist auf die Zubereitung bestimmter Speisen spezialisiert.

    Zu ihren weiteren Aufgabengebieten zählen:

    • Hygiene in der Küche
    • Kalkulation von Preisen
    • Beratung von Gästen

     

    Dauer der Ausbildung

    Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Bei Abitur und/oder guten und überdurchschnittlichen Leistungen kann die Ausbildung verkürzt werden.

    Organisation des Unterrichts

    Die Ausbildung findet an den Lernorten Schule und Ausbildungsbetrieb statt.

    Im ersten Ausbildungsjahr findet der Berufsschulunterricht an zwei Tagen in der Berufsschule statt.  

    Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr findet der Berufsschulunterricht an einem Berufsschultag statt.

    Prüfungen & Abschlüsse

    Die Abschlussprüfung erfolgt „als gestreckte Abschlussprüfung“ in zwei Teilen.  Teil 1 der Abschlussprüfung findet im vierten Ausbildungsabschnitt statt. Teil 2 der Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.

    Zusätzlich zum Berufsabschluss können Sie folgende Ziele erreichen (wenn nicht bereits vorhanden):

    • den Sekundarabschluss I –Hauptschulabschluss
    • den Realschulabschluss
    • den Erweiterten Sekundarabschluss I (Zugangsberechtigung zum Gymnasium Klasse 11)
    • die Zugangsberechtigung zur Fachoberschule Klasse 12
    • die Fachhochschulreife, wenn Sie bereits über den schulischen Teil der Fachhochschulreife verfügen.

    Ansprechpartner in der Schule

    Bildungsgangleiterin: Gabriele Runge

    Zuständiger Abteilungsleiter: Enno Ebeling (Abteilung 5)

    Anmeldung

    Informationen der Bundesagentur für Arbeit

  • Fachkraft für Gastronomie (2-jährig)

    Fachkraft für Gastronomie (2-jährig)

    Als Fachkraft für Gastronomie beherrschst du die Grundlagen des Gastronomie-Einmaleins: Du begrüßt und betreust Gäste, servierst Getränke und Speisen und kassierst. Deine Aufgabe ist es, das Gasterlebnis optimal zu gestalten, freundlicher und fachkundiger Berater, Verkäufer und Kümmerer zu sein. Außerdem lernst du in der Küche die Grundlagen für die Verwendung von Lebensmitteln sowie im Wirtschaftsdienst alles Wichtige zur Gestaltung und Pflege von Gasträumen.

    Dauer der Ausbildung

    Die Ausbildung dauert in der Regel zwei Jahre.

    Organisation des Unterrichts

    Die Ausbildung findet an den Lernorten Schule und Ausbildungsbetrieb statt.

    Der Berufsschulunterricht findet im ersten Ausbildungsjahr an zwei Tagen und im zweiten Ausbildungsjahr an einem Tag statt. Die Auszubildenden zur Fachkraft für Gastronomie werden zwei Jahre gemeinsam mit dem Fachmann/ der Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie unterrichtet.

    Es besteht die Möglichkeit zwischen den Schwerpunkten „Restaurantservice“ und „Systemgastronomie“ zu wählen.

    Prüfungen & Abschlüsse

    Die Prüfung zur Fachkraft für Gastronomie ist in zwei Teile gegliedert. Nach 12 Monaten erfolgt die Zwischenprüfung. Am Ende der Berufsausbildung erfolgt die Abschlussprüfung.

    Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung bist du staatlich anerkannte Fachkraft für Gastronomie.

    Bei Verlängerung der Ausbildung um ein Jahr in dem gewählten Schwerpunkt und dem Bestehen des zweiten Teils der gestreckten Abschlussprüfung, erreichst du den Abschluss zum/r staatlich anerkannten Fachmann/- frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie oder zum/r staatlich anerkannte Fachmann/- frau für Systemgastronomie.

    Zusätzlich zum Berufsabschluss kannst du folgende Ziele erreichen (wenn nicht bereits vorhanden)

    • den Sekundarabschluss I –Hauptschulabschluss
    • den Realschulabschluss
    • den Erweiterten Sekundarabschluss I (Zugangsberechtigung zum Gymnasium Klasse 11)
    • Zugangsberechtigung zur Fachoberschule Klasse 12
    • die Fachhochschulreife, wenn du bereits über den schulischen Teil der Fachhochschulreife verfügst.

    Ansprechpartner in der Schule

    Bildungsgangleiterin: Judith Goorman

    Zuständiger Abteilungsleiter: Enno Ebeling (Abteilung 5)

    Anmeldung

    Informationen der Bundesagentur für Arbeit