Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung nach (AEVO)
In diesem - für Studenten der Technikerschulen (Fachschulen) Elektro- und Maschinentechnik gedachten Zusatzangebot - erfolgt eine Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung nach der der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO). In dieser Verordnung wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen eine Person als Ausbilder im Sinne des Berufsbildungsgesetzes anerkannt werden kann.
In der Ausbildereignungsprüfung können künftige Ausbilderinnen und Ausbilder ihre berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweisen und damit den Anforderungen des Paragraf 30 BBiG gerecht werden.
Die Inhalte
In diesem Zusatzangebot werden die zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung nötigen berufs- und arbeitspädagogische Kompetenzen vermittelt. Dabei wird auf folgende Handlungsfelder eingegangen:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen und
- Ausbildung abschließen
Die Prüfung
Die Prüfung umfasst einen schriftlichen und einen praktischen Prüfungsteil. Die schriftliche Prüfung besteht zu 30 % aus Multiple Choice und 70 % aus offenen Fragen. Um die schriftliche Ausbildereignungsprüfung zu bestehen, müssen mindestens 50 Punkte erreicht werden. Die Zeitvorgabe für die schriftliche Prüfung beträgt 180 Minuten.
Die praktische Prüfung hat eine Gesamtprüfungsdauer von 30 Minuten. Hierauf entfallen 15 Minuten für eine Präsentation einer praktischen Ausbildungssituation, eine sogenannte praktische Unterweisung, sowie einem anschließenden 15-minütigen Fachgespräch.
Der Nutzen
- Optimales fachliches, rechtliches und pädagogisches Know-how, um Lehrlinge ordnungsgemäß auszubilden
- Die Ausbildereignungsprüfung wird bundesweit und unbefristet als Teil IV der Meisterprüfung anerkannt
- Die Vermittlung erfolgt in Handlungsfeldern und bereitet die Teilnehmer/innen mit handlungsorientierten Methoden auf die Ausbilderprüfung gemäß Ausbildereignungsverordnung (AEVO) vor.