Sozialversicherungsfachangestellte(r)
In diesem Beruf ist juristischer Sachverstand in der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) und Pflegeversicherung (SGB XI) und gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) gefragt! Aber auch hohe Kommunikationskompetenz und Empathie gegenüber den Versicherten, welche i. d. R. bei Bedarf ausführlich beraten werden!
Da „Deutsch“ die Amtssprache in der BRD ist, sind gute bis sehr gute Deutschkenntnisse erforderlich.
Dauer der Ausbildung
3 Jahre
Organisation des Unterrichts
Blockunterricht; je Ausbildungsjahr zweimal sechs Wochen Berufsschulunterricht
Prüfungen & Abschlüsse
Am Ende Ausbildung, findet sowohl eine schriftliche als auch eine mündliche Prüfung vor einem Ausschuss der jeweils zuständigen Stelle statt.
I. d. R. werden alle Auszubildenden nach der Ausbildung übernommen und nach dem Tarifwerk des Öffentlichen Dienstes bezahlt.
Zusätzlich zum Berufsabschluss können Sie folgende Ziele erreichen (wenn nicht bereits vorhanden)
- den Sekundarabschluss I –Hauptschulabschluss
- den Realschulabschluss
- den Erweiterten Sekundarabschluss I (Zugangsberechtigung zum Gymnasium Klasse 11)
- die Zugangsberechtigung zur Fachoberschule Klasse 12
- die Fachhochschulreife, wenn Sie bereits über den schulischen Teil der Fachhochschulreife verfügen.
Ansprechpartner in der Schule
Bildungsganggruppenleiter: Dieter Meisel
Zuständige Abteilungsleiterin: Astrid Strack (Abteilung 2)
Informationen der Bundesagentur für Arbeit
Zur weiteren Information:
KMK-Fremdsprachenzertifikat Englisch
Kaufmann/Kauffrau für internationale Geschäftstätigkeit | Fachkraft für Im- und Export (IHK)