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Inklusionsbeauftragte

Rechtliche Grundlagen

  • Grundgesetz (Art.3 Abs.3 GG)
  • UN- Konvention (Artikel 24), Recht auf Bildung und einen gleichberechtigten Zugang zur Berufsausbildung soiwie (Artikel 27), Recht auf Arbeit und Beschäftigung.
  • Berufsbildungsgesetz (BBIG) Berufsausbildung besonderer Personengruppen. Abschnitt 1: Berufsbildung behinderter Menschen (§§64-67 BBiG)
  • Sozialgesetzbücher (SGB II, III, VIII bis IX)

UNESCO - Leitlinien Inklusion im Bildungsbereich bedeutet, dass allen Menschen die gleichen Möglichkeiten offenstehen, an qualitativ hochwertiger Bildung teilzuhaben und ihre Potentiale entwickeln zu können. Unabhängig von besonderen Lernbedürfnissen, Geschlecht, sozialen und ökonomischen Voraussetzungen.

Auf dieser Grundlage bewegt sich das Leitbild der BBS Wilhelmshaven.

Kontakt

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EMail: Andrea Thesing